Was zum Problem bei dem Bauvorhaben wird.
Das Bauleitverfahren ist in allen 3 vorgesehenen Gebieten noch nicht so weit fortgeschritten, dass die Grundstücke bereits verkauft werden könnten. Bei jedem der Baugebiete gibt es Besonderheiten, die die Genehmigungenerteilung erschweren oder sie mit speziellen Auflagen versehen wird. Damit kann der Bau auf einem nicht gerade preiswerten Grundstück nicht nur teuer, sondern auch abenteuerlich werden. Wo gibt es Haken?
Blomenburg, das Baugebiet Nr. 10
Goosbeck, das Baugebiet Nr. 11
Röfkamp, das Baugebiet Nr. 12
1. Obstgartenparadis - nur solange keine Siedlung entsteht.

Für den B-Plan Nr. 10 (Gebiet um die Blomenburg und "Sonnenberg") erfolgte die B-Planänderung bereits im Oktober. Viele Problempunkte der Bebauung sind jedoch noch offen, z. B. die Wasser- und Abwasserproblematik: das Abwasserwerk Lütjenburg ist aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage weitere Abwässer aufzunehmen. Eine alternative Lösung, wie z. B. das Anlegen von Poldern bedarf noch einen administrativen Weg: Gutachten, Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, Planungsverfahren, Abstimmung, Beteiligung der Öffentlichkeit. Bis diese Probleme gelöst sind, kann es noch Jahre dauern. Trotz der akzeptierten Baupläne können, bis diese Problematik gelöst wird, keine Baugenehmigungen erteilt werden!
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2. Der kleine Bach ist nach dem trockenen Sommer kaum sichtbar - für wie lange?
Der B-Plan Nr 11 (Goosbeck) grenzt an den gleichnamigen kleinen Bach, der das Oberflächenwasser aus dem zu bebauenden Gebiet durch Selent in der Selenter See führt. Beim Starkregen im Juli 2002 kam es in Selent zu Überschwemmungen, deren Folgen z. T. noch nicht beseitigt sind. Eine Erweitung der Speicherkapazität des Baches oder der Bau von zusätzlichen Retentionsbecken erfolgte bis jetzt nicht. Die vorgesehene Bebaunng wird zu großflächiger Versiegelung führen. Der lehmige Boden erlaubt keine Versickerung innerhalb des Baugebietes.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Oberflächenwasserabführung d. h. ein neues kleines Retentionsbecken, Aufweitung des Grabens und ein Ventil am Ende des Rohrdurchlasses sind auch nach Meinung der Wasserbehörde völlig unzureichend um Selent, aber auch das neue Baugebiet, vor zukunftigen Überschwemmungen bei Starkregenereignissen zu schützen. Solange das nicht geschieht, kann und darf die geplante Bebauung nicht stattfinden.
Zur Abwasserentsorgung sehen Sie, bitte, Punkt 1. Die Problematik ist identisch mit dem Gebiet "Blomenburg/Sonnenberg".
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3. Sollen die alten Baumbestände der Bebauung weichen?

Der Bebauungsplan Nr 12 (Röfkamp) wird höchstwahrscheinlich NIE realisiert werden. Diese Fläche ist ökologisch besonders wertvoll und wird nach §15 des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Eine Ausnahmegenehmigung liegt dem Investor NICHT vor und kann nach dem geltenden Recht - hier kommt außer dem Landesnaturschutzgesetzes auch das Waldgesetz und das Baugesetzzbuch (§34 und §35 - Bebauung im Außenbereich) zum tragen - nicht bewilligt werden.
Der Investor versucht zwar durch das unrealistische Projekt "Venture Park" die Fläche unter dem Vorwand "Gründe des Allgemeinwohls" die Bebauung zu forcieren, die entsprechenden Behörden haben jedoch zu Recht gravierende Bedenken. Im Übrigen wurde das Projekt "Venture Park" gerade auf die "Schwarze Liste 2003" des Bundes der Steuerzahler gesetzt, was die Realisierung nochmals erschweren wird.
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