Landschaftsplan der Gemeinde Selent


Jede Gemeinde soll einen Landschaftsplan erarbeiten lassen, der für die nächste 20 bis 30 Jahre eine Grundlage für planerische Tätigkeit der Gemeinde sein soll. Aufgrund des Landschaftsplanes kann der Flächennutzungsplan erarbeitet werden und danach der Bebauungsplan, der die Grundlage der Bauaktivitäten sowohl der Gemeinde, als auch aller Privatpersonen und Baufirmen ist.

Der Landschaftsplan soll vor allem die Belange der Natur berücksichtigen und auf wertvolle Areale in den Gemeindegrenzen hinweisen. Er soll die Biotope kartieren, Biotopverbunde markieren und die Flächen für eine wirtschaftliche Nutzung ausweisen, auf denen der Eingriff in die Natur ihr am wenigsten schadet.

Der Landschaftsplan soll der Spiegel des Machbaren und Sinnvollen sein unter Wahrung der Belange von Natur und Landschaft.

Das Landesnaturschutzgesetz formuliert das im § 4 :

1. Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf Landes-, Regional- und Gemeindeebene zu ermitteln und darzustellen.

Der Landschaftsplan ist nicht rechtsbindend.


Die Bürgerinitiative hat am 2. Januar 2001 ein Schreiben an die Gemeinde überreicht, in dem Kritik und Anregungen bezüglich des Landschaftsplanes niedergeschrieben sind. Hier läßt sich dieser Text abrufen.
Aus juristischen Gründen können wir hier leider den Entwurf des Lanschaftsplanes nicht vorstellen. Im allgemeinen kann man die Kritikpunkte so formulieren:



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